5.Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
Ab 22.11.2021 gilt folgendes für den Breitensport:Das Betreten von Sportstätten zur Ausübung des Fußballsports im Freien ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Alleine (Einzeltraining);
- Individualtraining eines Trainers mit einer haushaltsfremden Person;
- Training mit Personen aus demselben Haushalt.
- Alleine (Einzeltraining);
- Individualtraining eines Trainers mit einer haushaltsfremden Person;
- Training mit Personen aus demselben Haushalt.
Dabei ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist (ausgenommen Personen aus demselben Haushalt).In geschlossenen Räumlichkeiten (Kabinen udgl.) gilt FFP-2 Maskenpflicht.
Die Sportausübung in geschlossenen Räumen (Sporthallen udgl.) ist untersagt.