5.Covid-19-Notmaßnahmenverordnung

Ab 22.11.2021 gilt folgendes für den Breitensport:

Das Betreten von Sportstätten zur Ausübung des Fußballsports im Freien ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Alleine (Einzeltraining);
  • Individualtraining eines Trainers mit einer haushaltsfremden Person;
  • Training mit Personen aus demselben Haushalt.

Dabei ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist (ausgenommen Personen aus demselben Haushalt).In geschlossenen Räumlichkeiten (Kabinen udgl.) gilt FFP-2 Maskenpflicht.

Die Sportausübung in geschlossenen Räumen (Sporthallen udgl.) ist untersagt.

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